Soldaten und Soldatinnen

 

Auch Soldaten und Soldatinnen haben die Möglichkeit, in einer Privatpraxis behandelt zu werden. Lassen Sie sich dazu von Ihrem Truppenarzt einen Überweisungsschein und den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung“ über vier probatorische Sitzungen ausstellen und bringen beides mit zum Erstgespräch. Die Bewilligung weiterer Sitzungen erfolgt ebenso über den Truppenarzt.