Eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen kann über das Kostenerstattungsverfahren möglich sein. Dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, z.B. wenn Sie in zeitlicher oder örtlicher Nähe keine/n Therapeut*in mit Kassenzulassung finden, der/die Ihnen einen Therapieplatz anbieten kann. Es hat sich gezeigt, dass die gesetzlichen Krankenkassen auf unterschiedliche Weise einer Kostenzusage zustimmen oder diese ablehnen.
Ich unterstütze Sie gern bei einem Antrag nach dem Kostenerstattungsverfahren, d.h. ich informiere Sie in einem Telefonat oder in einer E-Mail über die nötigen Schritte bei Ihrem Antrag und sende Ihnen ggf. die erforderlichen Dokumente per E-Mail zu.